FAQ
 
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die MEC-Anwendung nutzen zu können?
Antworten hierzu finden Sie in dem Dokument "Erste Schritte" in der Infothek.
2. Welche Nachrichten können die Anwender über MEC austauschen? Kommen künftig weitere hinzu?
Zurzeit können die Handelspartner über MEC Bestellungen (ORDERS), Lieferscheine (DESADV) und Rechnungen (INVOIC) austauschen. Als Nächstes werden die Wareneingangsmeldungen (RECADV) implementiert.
3. Wie lange können Lieferanten den bisherigen Mehrwertsteuersatz nutzen?
Für Rechnungen bzw. Gutschriften mit Lieferdatum bis einschließlich 31. Dezember 2006 gilt der alte Steuersatz von 16 Prozent. Für Belege mit Lieferdatum ab dem 1. Januar 2007 gilt der neue Steuersatz von 19 Prozent. Zum gleichen Datum erhöht sich außerdem der Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Artikel von 9 auf 10,7 Prozent. Auch hierbei ist das Lieferdatum entscheidend dafür, welcher Steuersatz gilt.
4. Welche Geschäftsdokumente stehen den Gesellschaften der METRO Group zur Verfügung?
Die MEC-Anwendung steht grundsätzlich folgenden Gesellschaften zur Verfügung:
  • KAUFHOF Warenhaus AG
  • DINEA Gastronomie GmbH
  • MGL METRO Group Logistics GmbH
  • C + C Schaper GmbH
  • real,- SB-Warenhaus Holding GmbH
  • METRO Großhandelsgesellschaft mbH
Welche Nachrichtentypen konkret ausgetauscht werden können, müssen die Lieferanten mit der jeweiligen Gesellschaft vereinbaren.
5. Was passiert, wenn mehrere Nutzer gleichzeitig in MEC oder sogar im selben Dokument arbeiten?
Mitarbeiter eines Lieferanten – klassifiziert durch eine ILN (Internationale Lokationsnummer) – können generell die MEC-Anwendung parallel nutzen. Gleichzeitiges Arbeiten im selben Dokument ist jedoch nicht möglich.
6. Können sich mehrere Nutzer per E-Mail über neue Bestellungen (ORDERS) informieren lassen?
Ja, das ist möglich. Da die Benachrichtigung per E-Mail ein zusätzlicher Service der METRO Group ist, muss der Anwender trotzdem prüfen, ob neue Bestellungen vorliegen.
7. Können Lieferscheine (DESADV) auch ohne Nummer der Versandeinheit (NVE) genutzt werden?
Um Lieferscheine zu verarbeiten, ist es unbedingt notwendig, im Verwaltungsbereich der MEC-Anwendung die Länge der Basisnummer, die Start-NVE und die Anzahl der NVEs einzutragen (siehe hierzu auch "Erste Schritte"). Wenn keine NVEs verwendet werden können oder sollen, haben Lieferanten die Möglichkeit, die gültige NVE 300000000000000001 einzugeben.
8. Können in MEC auch Gutschriften verarbeitet werden?
Ja. Unter dem Menüpunkt "Rechnung" können Lieferanten die Belegart Gutschrift" auswählen.
9. Werden 14-stellige EANs unterstützt?
Ja. Dieses Datenfeld ist in allen Nachrichten entsprechend ausgelegt.
10. Ist MEC rund um die Uhr verfügbar?
In der Regel ist die MEC-Anwendung rund um die Uhr verfügbar. Sollten Wartungsarbeiten notwendig sein, werden die Benutzer frühzeitig über den geplanten Zeitraum informiert.
11. An wen kann ich mich wenden, wenn ich DESADV-Daten an METRO-Vertriebsmarken über MEC senden möchte?
Ansprechpartner ist das Supplier Collaboration Team. Es ist unter der E-Mail-Adresse info@metro-link.com oder unter der Telefonnummer 0211 969-5465 zu erreichen.
12. An wen kann ich mich wenden, wenn falsche EANs oder Artikelnummern angezeigt oder die Mindestbestellmengen nicht eingehalten werden?
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Category Management.
13. Kann ich Bestellungen (ORDERS) aus MEC in das eigene Warenwirtschaftssystem übernehmen?
Ja. Hierzu gibt es eine Schnittstellen-Beschreibung. Diese finden Sie in der Infothek. weiter
14. Gibt es eine Schnittstellen-Beschreibung zu DESADV?
Ja, diese finden Sie in der Infothek. weiter
15. Gibt es eine Dokumentation/Onlinehilfe zu MEC?
Ja. Das MEC-Handbuch finden Sie in der Infothek. weiter
16. Wieso werden Marktadresse, Internationale Lokationsnummer (ILN) etc. nicht automatisch aktualisiert?
MEC ermöglicht den Anwendern, persönliche Einträge durchzuführen. Eine automatische Aktualisierung würde diese Einträge überschreiben bzw. löschen.
17. Kann ich eine bereits gefaxte Sammelabrechnung erneut faxen?
Ja, wählen Sie dazu in der MEC-Box den Menüpunkt "Rechnungsregister" und klicken Sie auf den Button „Gesendete anzeigen“. Neben den versendungsfähigen werden nun auch die gesendeten Belege angezeigt. In der rechten Spalte erscheint in blauer Schrift die dazugehörige Sammelabrechnungsnummer. Wenn Sie diese Nummer anklicken, wird die Sammelabrechnung aufgerufen. Diese können Sie nun erneut ausdrucken.
18. Warum erscheint beim Import von Rechnungen die Fehlermeldung „Liefer- bzw. Rechnungsanschrift existiert nicht“?
Beim Import wird geprüft, ob die entsprechenden Liefer- und Rechnungs-ILNs in der MEC-Box vorhanden sind. Falls nicht, wird die Rechnung abgewiesen. Dazu müssen in der MEC-Box unter dem Menüpunkt "Verwaltung" die Lieferanschriften entweder manuell oder mittels der "Einkaufsanschlussbetriebsliste" übernommen werden. Die dazugehörigen Rechnungsanschriften können nur manuell über die Eingabemaske oder mittels Import einer Schnittstellendatei erfasst werden.
19. Warum erhalte ich die Anzeige „null“ und ansonsten ein leeres Bild, nachdem ich auf den Rechnungsbutton geklickt habe?
Das bedeutet, dass sich zirka 1.000 Rechnungen in Ihrer MEC-Box befinden. Diese müssen gelöscht werden. Bitte rufen Sie dazu die Hotline an.
20. Kann ich Lieferscheine manuell erstellen?
Nein. Lieferscheine können ausschließlich aus vorhandenen Bestellungen generiert oder mittels ASCII-Schnittstellendatei importiert werden.
21. Kann ich aus einer Bestellung zwei oder mehrere Lieferscheine generieren (Teillieferung)?
Nein, dies ist nicht möglich, da das Turnaround-Verfahren vorsieht, zu einer Bestellung genau einen Lieferschein und genau eine Rechnung zu erzeugen. Eine Ausnahme ist, wenn unterschiedliche Lieferdaten vorliegen. In diesem Fall lassen sich mittels Importdatei mehrere Lieferscheine zu einer Bestellung generieren.
22. Warum kann in bestimmten Fällen eine Liefer- bzw. Rechnungsanschrift nicht gelöscht oder geändert werden?
Die Anschrift wird noch von einem Beleg referenziert. Bevor Sie die Anschrift ändern oder löschen können, müssen Sie zunächst den Beleg löschen.